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Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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Opa
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Beitrag: #1
Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag

Damit sich keiner wundert:
Das hier ist die "abgetrennte" Diskussion von >>hier<<
, Catja als Aushilfsmod
_________________________________


Wurde die letzte Klage nicht sogar v. BVerfG negativ entschieden? Was soll es jetzt nochmal bringen?

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.09.2008 07:30 von Catja.

02.09.2008 09:34
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zaunkönig
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Beitrag: #2
RE: # 10: Solidaritätszuschlag

Hallo,

beim letzten Verfahren sollter der Soli weg, wegen der bestehenden Langjährigkeit und der damit verbundenen Einführung einer zusätzlichen dauerhaften und versteckten Steuer.

Da waren dem BVerfG die paar Jahre noch nicht lange genug.


Die Klage jetzt richtet sich am Verteilungsmaßstab zwischen Bund und Ländern. Der BdStZ ist der Meinung, dass die Länder einen höheren Anteil am Aufkommen des SolZ beanspruchen können. Dabei ist natürlich immer noch der fortwährend anhaltende Erhebungszeitraum die Grundlage. Jetzt aber basierend auf das Festsetzungsjahr 2007.

Mich hat lediglich gewundert, das ausgerechnet der BdStZ die Klage führt bzw. unterstützt.


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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch.“
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
02.09.2008 15:01
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Opa
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Beitrag: #3
RE: # 10: Solidaritätszuschlag

Warum? Dem BdSt geht es nicht nur um reine steuerl. Sachverhalte die Unternehmen und priv. Bürger betreffen, sondern auch und eigentlich noch mehr, um die Ausgaben des Staates, die ja nunmal aus Steuergeldern vorgenommen werden, und damit auch um die Aufteilung Gemeinden/Länder/Bund.

03.09.2008 09:38
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phönix
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Beitrag: #4
RE: # 10: Solidaritätszuschlag

Opa schrieb:
Dem BdSt geht es nicht nur um reine steuerl. Sachverhalte die Unternehmen und priv. Bürger betreffen, sondern auch und eigentlich noch mehr, um die Ausgaben des Staates, die ja nunmal aus Steuergeldern vorgenommen werden, und damit auch um die Aufteilung Gemeinden/Länder/Bund.


Ist der BDSt denn eigentlich "beschwert" in dem Sinne, dass die Klage zulässig ist?

phönix


schönen Tag noch

phönix
03.09.2008 09:49
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showbee
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Beitrag: #5
RE: # 10: Solidaritätszuschlag

phönix schrieb:
Ist der BDSt denn eigentlich "beschwert" in dem Sinne, dass die Klage zulässig ist?


Nicht der BdStZ wird klagen sondern der Stpfl. XYZ mit Unterstützung (RA/StB) des BdStZ!


"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
03.09.2008 11:10
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Opa
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Beitrag: #6
RE: # 10: Solidaritätszuschlag

Alle Klagen des BdSt beruhen auf tats. Sachverhalten von Mitgliedern. Der BdSt unterstützt nur durch Fachbeistand und ggf. auch finanziell.

03.09.2008 11:13
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meyer
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Beitrag: #7
RE: # 10: Solidaritätszuschlag

Opa schrieb:
Alle Klagen des BdSt beruhen auf tats. Sachverhalten von Mitgliedern. Der BdSt unterstützt nur durch Fachbeistand und ggf. auch finanziell.

Beim BdSt drängt sich mir beim ein oder anderen Musterverfahren der Eindruck auf, dass dieses vor allem wegen der Medienwirksamkeit (=Mitgliederwerbung) geführt wird, nicht wegen der möglichen Erfolgsaussichten.

03.09.2008 19:33
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phönix
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Beitrag: #8
RE: # 10: Solidaritätszuschlag

Opa schrieb:
Alle Klagen des BdSt beruhen auf tats. Sachverhalten von Mitgliedern. Der BdSt unterstützt nur durch Fachbeistand und ggf. auch finanziell.


Eben - beschwert kann ja hier nur das Land/ die Kommune sein.
Also nicht mal theoretisch kann ich mir vorstellen, dass das Land Bayern im BdStZ ist...

schönen Abend noch

phönix


schönen Tag noch

phönix
03.09.2008 21:54
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showbee
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Beitrag: #9
RE: # 10: Solidaritätszuschlag

@phönix: ja, das scheint hier ein problem zu sein. habe jetzt nicht die begründung der FG Klage gelesen, aber hier muss man zwangsläufig in die normenkontrollklage, weil für eine verfassungsbeschwerde die beschwer in grundrechten/grundrechtsgleichen rechten fehlen wird, wenn man sich nicht schnöde auf Art. 3 GG beruft sondern die unzureichende verteilungsgerechtigkeit der mittel anprangert. nur die normenkontrollklage kann auch hier "monieren". allerdings muss der kläger und das FG dann überzeugend vortragen. dass sich die verfassungswidrigkeit dann auf den rechtsstreit auswirkt steht dann außer frage (wenn SolzG nichtig, dann keine belastung, egal aus welchen nichtigkeitsgründen). problem ist hier jedoch, dass der Soli nach GG dem bund allein zusteht und er entscheidet, was er macht. es geht hier nichtmal um eine tatsächliche verteilungsfrage zwischen bund & land, wenn ich das richtig sehe. im ergebnis zielt die klage dann auf unzureichende/fehlerhafte haushaltsführung hinaus. hier hat das BVerfG m.E. schon mehrfach entschieden. man müsste hier schon die zweckgebundenheit des SolI nachweisen und zugleich nachweisen, dass die verwendung der mittel durch den bund zumindest willkürlich nicht dem zweck folgen.

aussicht auf erfolg? kaum!


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04.09.2008 08:29
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phönix
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Beitrag: #10
RE: # 10: Solidaritätszuschlag

@ showbee: Volle Zustimmung.

P.S. Ich frag mich sowieso immer, mit welcher penetranten Siegesgewissheit von einigen Stellen zu Werbezwecken immer wieder die Verfassungwidrigkeit von Gesetzen behauptet wird ...


schönen Tag noch

phönix


schönen Tag noch

phönix
04.09.2008 09:24
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